lic. iur. Paul Hollenstein
Rechtsanwalt
hollenstein(at)h3j.ch
Paul Hollenstein berät, vermittelt und prozessiert in folgenden Rechtsgebieten:
- Werkvertragsrecht und Auftragsrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeitslosenversicherungsrecht
Paul Hollenstein schloss das Jus-Studium an der Universität Zürich im Jahre 1984 ab. Danach war er juristischer Mitarbeiter am Handelsregisteramt Zürich und absolvierte ein Auditoriat am Bezirksgericht Zürich. Während seiner Tätigkeit als geschäftsleitender Sekretär der Arbeitslosenversicherungs-Rekurskommission erwarb er 1991 das Anwaltspatent. Ab 1996 betreute er für die Gewerkschaft Bau und Industrie bzw. UNIA die Rechtsabteilung der Abteilung Arbeitslosenversicherung. Seit 2001 praktiziert er als selbständiger Rechtsanwalt.
Paul Hollenstein ist gelegentlicher Dozent an der Fachhochschule Nordwestschweiz (Hochschule für Soziale Arbeit) sowie Vertrauensanwalt des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverbandes (SIA).
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Spanisch
Mitgliedschaften:
- Schweizerischer und Zürcher Anwaltsverband
Publikationen:
- Urteilsbesprechung BGE 4C in ARV 4/2002. 185/2001 (Aufhebungsvertrag)